Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Annimox Smart Repair, Inhaber Filimon Griebsch, Hermann-von-Helmholtz-Str. 12, 51373 Leverkusen (nachfolgend „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparatur-, Aufrüstungs-, Einrichtungs- und Beratungsleistungen sowie über den Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und gebrauchten Geräten zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere: Reparatur, Aufrüstung, Einrichtung und Fehlerbehebung von Smartphones, Tablets, Notebooks, PCs, Macs, Routern, Smart-TVs und ähnlichen Geräten, Datensicherung, Kaufberatung, Kostenvoranschläge und Berichte (z. B. für Versicherungen) sowie den Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und aufbereiteten Gebrauchtgeräten.
(2) Die Leistungen werden nach Vereinbarung beim Auftraggeber vor Ort, nach Abholung des Geräts, nach Zusendung per Paket oder per Fernwartung erbracht.
(3) Der Vor-Ort-Service ist in Leverkusen und im Umkreis von 20 km um Leverkusen kostenlos. Für Einsätze außerhalb dieses Gebiets kann eine Anfahrtspauschale anfallen; sie wird vor Auftragserteilung mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Kostenvoranschläge
(1) Anfragen des Auftraggebers per Telefon, E-Mail oder persönlich sind unverbindlich. Auf eine Anfrage erhält der Auftraggeber ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot mündlich, schriftlich oder in Textform annimmt oder den Auftragnehmer zur Ausführung auffordert.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeigt sich bei der Arbeit, dass der veranschlagte Betrag um mehr als 15 % überschritten wird, holt der Auftragnehmer vor der Weiterarbeit die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(3) Kostenvoranschläge und Berichte für Versicherungen setzen eine persönliche Sichtung und Prüfung des Geräts voraus. Ob und in welcher Höhe sie vergütet werden, wird vor der Prüfung vereinbart. Kommt es anschließend zur Reparatur, wird eine vereinbarte Vergütung für den Kostenvoranschlag angerechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(2) Die Vergütung ist mit Abnahme bzw. Übergabe des Geräts ohne Abzug fällig. Möglich ist die Zahlung per Überweisung, Apple Pay, Google Pay, PayPal, EC-Karte (girocard) und Kreditkarte. Bei Ersatzteilen mit hohem Wert kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
(3) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht und ein Werkunternehmerpfandrecht an den übergebenen Geräten zu (§ 647 BGB).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers – Datensicherung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen, soweit ihm dies möglich ist. Bei Reparaturen kann ein Datenverlust auch bei sorgfältiger Arbeit nicht ausgeschlossen werden. Ist eine Datensicherung nicht möglich (z. B. bei einem defekten Gerät), weist der Auftraggeber vorab darauf hin; der Auftragnehmer kann eine Datensicherung als eigene Leistung anbieten.
(2) Der Auftraggeber entfernt SIM- und Speicherkarten, Hüllen und Zubehör, soweit sie für die Reparatur nicht benötigt werden, und teilt – soweit für die Prüfung erforderlich – Entsperrcodes mit. Zugangsdaten werden ausschließlich für den Auftrag verwendet und vertraulich behandelt.
(3) Der Auftraggeber weist auf ihm bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Feuchtigkeits- oder Sturzschäden hin.
§ 6 Ersatzteile und ausgebaute Teile
(1) Verwendet werden Original- oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile. Auf Wunsch und nach Absprache werden geprüfte, aufbereitete Teile eingesetzt; der Auftraggeber wird darauf hingewiesen.
(2) Ausgebaute Teile verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und werden ihm auf Wunsch ausgehändigt. Andernfalls werden sie fachgerecht entsorgt oder zur Aufbereitung weitergegeben. Zu entsorgende Datenträger werden vor den Augen des Auftraggebers sicher überschrieben oder auf seinen Wunsch an ihn zurückgegeben.
§ 7 Besondere Risiken
(1) Bei Geräten mit Feuchtigkeits-, Sturz- oder sonstigen Vorschäden kann es auch bei fachgerechter Arbeit zu weiteren Ausfällen bis hin zum Totalausfall kommen, die auf den Vorschaden zurückzuführen sind. Hierauf wird der Auftraggeber vor Beginn hingewiesen.
(2) Durch das Öffnen eines Geräts kann eine vom Hersteller zugesicherte Wasser- oder Staubdichtigkeit nicht mehr gewährleistet werden. Eine noch bestehende Herstellergarantie kann durch eine Reparatur durch Dritte berührt werden; der Auftraggeber entscheidet hierüber selbst.
§ 8 Abholung, Versand und Gefahrübergang
(1) Bei Abholung und Rückgabe durch den Auftragnehmer trägt dieser die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung während des Transports.
(2) Bei Paketversand an den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber die Kosten und die Gefahr bis zum Eingang; er soll das Gerät ausreichend verpackt und versichert versenden. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr bei der Rücksendung erst mit Übergabe an ihn über.
§ 9 Nicht abgeholte Geräte
Holt der Auftraggeber ein beim Auftragnehmer befindliches Gerät nach Mitteilung der Fertigstellung (oder der Nichtreparierbarkeit) nicht innerhalb von vier Wochen ab, kann der Auftragnehmer ein angemessenes Lagergeld berechnen. Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere aus dem Werkunternehmerpfandrecht, bleiben unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Ersatzteile, Zubehör und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen und neuen Sachen ein Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12.
(2) Mängel sind möglichst unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Sturz, Feuchtigkeit oder Eingriffe Dritter nach der Reparatur zurückzuführen sind, begründen keine Mängelansprüche.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 1) entstanden wäre, insbesondere für den Aufwand der Wiederherstellung aus einer Sicherung.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Auftraggeber zuhause) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich zu sich bestellt hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB); dies gilt nicht für zusätzlich erbrachte Leistungen oder gelieferte Teile, die für die dringende Reparatur nicht unbedingt benötigt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Leverkusen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026